16. Mai 2021
Die Stadtvertretung lehnte mit den Stimmen von CDU, FDP, Grünen und UWG die Einführung einer Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende ab.
Um das kommunalpolitische Ehrenamt zu stärken erarbeitete bereits 2016 eine gemeinsame Kommission aller Fraktionen des NRW-Landtags Vorschläge, die dann später ebenso fraktionsübergreifend und mit großer Mehrheit in Düsseldorf beschlossen wurden.
Erstmals wurde eine Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende eingeführt. Die ursprüngliche Regelung sah vor, dass diese Zahlungen monatlich zu erfolgen haben und überließ es den jeweiligen Räten, alle oder einzelne Ausschussvorsitzende von diesen auszunehmen.
Bereits Ende 2016 beschloss die Stadtvertretung, dass kein Ausschussvorsitzender eine Aufwandsentschädigung erhalten soll, bekräftigte aber gleichzeitig die Forderung nach einer sitzungsbezogenen Entschädigung.
Ende 2018 beschloss der NRW-Landtag mit der schwarz-gelben Regierungsmehrheit dann eine erneute Veränderung der Gemeindeordnung: Alle bisherigen Regelungen zur Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende in den Hauptsatzungen der Kommunen verloren einmalig mit Ende der Wahlperiode ihre Gültigkeit zum 1. November 2020. Ausnahmen von dem vom Landtag vorgesehenen Regelfall der Zahlung von Aufwandsentschädigungen für Ausschussvorsitzende können von den Kommunen lediglich mit einer 2/3-Mehrheit beschlossen werden.
In der Stadtvertretung teilt man bis dato mehrheitlich die Einschätzung, dass mit dem Amt des/der Ausschussvorsitzenden ein erhöhter Arbeitsaufwand verbunden ist. So nehmen Sie unter anderem zunehmenden Einfluss bei der Vorbereitung der Sitzungen.
Zudem wurde kritisch diskutiert, dass das Land zwar nun eine Sitzungspauschale als Alternative zur monatlichen Zahlung eingeführt habe, aber gleichzeitig die Höhe dieser Sitzungspauschale an der Monatspauschale der Ratsmitglieder fix orientiert und es dort keine Spielräume gäbe.
Wenn der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion in der Stadtvertretung, Henry Lucas Lohmann, der aufgrund seiner Funktion jährlich 9.986,40 Euro zuzüglich der Sitzungsgelder erhält, nun befürchtet, dass man mit drei bis vier Zahlungen von jeweils 313 Euro im Jahr sofort zum/zur Berufspolitiker/in wird, dann macht er sich einen schlanken Fuß.
Merkwürdig auch, dass dieselben handelnden Personen in Reihen von FDP und UWG im Kreistag für und in der Stadtvertretung nun gegen die Aufwandsentschädigung gestimmt haben.
Am Ende bleibt festzuhalten, dass das Land die Zahlung der Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende als Regelfall sieht und durch die Hürde 2/3-Mehrheit zur Abschaffung die Hürde bewusst hoch setzt. NRW-Kommunalministerin Scharrenbach führte in der damaligen Landtagsdebatte aus: „Zu Recht hatte in der letzten Legislaturperiode die Ehrenamtskommission vorgeschlagen, dem zusätzlichen Aufwand Rechnung zu tragen, der einem Ausschussvorsitzenden durch die Übernahme dieser wichtigen Funktion in den kommunalen Vertretungen entsteht.“
Die SPD-Fraktion möchte die umfangreichen Aufgaben der Ausschussvorsitzenden gerechter entschädigen und sieht die Sitzungsgeldvariante im Quervergleich zu den Aufgaben der Fraktionsvorsitzenden, deren Stellvertreter und den stellvertretenden Bürgermeistern als völlig vertretbar und keinesfalls als überzogen an. „Es ist schade, dass die Diskussionen im Hauptausschuss und im Rat so in die Unsachlichkeit abgerutscht sind.“, so Patrick Schlüter.