SPD-Kreistagsfraktion beantragt Sondersitzung des Sozialausschusses

Ulla Ecks, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Kreistagsfraktion

Zur Sondersitzung am Dienstag, 13.2.18, des Kreissozialausschusses erklärt die SPD-Kreistagsfraktion:

Am späten Nachmittag des 23.1.überraschte der Landrat des Kreises Gütersloh mit der Vorlage einer Resolution zu einem Gesetzentwurf der NRW-Landesregierung. Die Resolution sollte nach dem Willen der Kreisverwaltung am Montag den 29.1. im Kreisausschuss verabschiedet werden. Thematisch handelte sich dabei um ein von Seiten aller Betroffenen, den Sozialleistungsträgern wie auch den Sozialverbänden lang ersehntem Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz (BTHG). Die Vorlage zum Kreisausschuss hatte einen Umfang von mehr als 170 Seiten. Sie umfasste ausschließlich mehrere Stellungnahmen des Landkreistages sowie umfangreiche Gesetzestexte und einen Resolutionstext, den der Landrat so beschlossen sehen wollte. Hier ging es ihm einzig und allein um eine kurze Passage im Gesetzentwurf, der die Heraufzonung der Frühförderung von der örtlichen auf die überörtliche kommunale Ebene betrifft. Auf Antrag der SPD wird diese umfangreiche Vorlage aus dem Kreisausschuss ausführlich am Dienstag im Fachausschuss beraten. Die SPD kritisiert zum einen den engen Zeitrahmen, die recht umfangreiche Thematik intensiv zu beraten. Weiterhin fehlen unserer Auffassung nach ergänzende Informationen zum begonnenen Gesetzgebungsverfahren im NRW-Landtag. Uns ist es wichtig, allen Kreistagsmitgliedern eine sachgerechte Erörterung der Thematik zu ermöglichen. Zur Sondersitzung des Arbeits- u. Sozialausschusses am Dienstag hat die Kreisverwaltung bis heute keine weiteren Informationen gegeben. Warum weigert sich die Kreisverwaltung bisher vehement, unserem Wunsch nachzukommen und in die Sondersitzung am Dienstag Vertreter betroffener Sozialverbände einzuladen? Hier ist die Chance, diejenigen anzuhören, die die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in NRW konkret betrifft. Bis heute fehlt ein gemeinsames Schreiben an das NRW Sozialministerium vom Januar 2017. Hier forderten alle Beteiligten, unter anderem auch der Landkreistag als Stimme der Kreise, die Schulintegrationshilfen und auch die Frühförderung auf die Landschaftsverbände zu übertragen. Als Grund wurde angeführt, für Menschen mit Behinderungen eine landesweit einheitliche Qualität sicher zu stellen, Schnittstellen abzubauen und landesweit zu gleichen Bedingungen bei der Eingliederungshilfe zu kommen. Dies zeigte übrigens auch der zuständige Minister Laumann bei der Einbringung des Gesetzesentwurfes kurz vor Weihnachten bereits deutlich auf. Nach unserem Eindruck wird hier ein parteipolitischer Streit zwischen CDU-Landräten mit Sven Georg Adenauer an der Spitze und dem NRW-Sozialminister Laumann (CDU) auf dem Rücken von Eltern, Kindern und Beschäftigten ausgetragen. Die mit dunklen Andeutungen versehene Vorlage der Kreisverwaltung entwirft ein Szenarium mit wenig belegten Behauptungen, die bewährte Frühförderung im Kreis sei gefährdet. Ulla Ecks, stellv. Fraktionsvorsitzende: „Warum setzen sich nicht alle gemeinsam dafür ein, dass ein bewährtes System auch den betroffenen Menschen in anderen Kreisen und kreisfreien Städten zugutekommt?“