
Die SPD-Fraktion hatte beantragt, dass der Rat der Stadt Versmold folgenden Beschluss fassen möge:
In der gestrigen Sitzung wurde dieser Antrag mit den Stimmen der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen und der UWG verabschiedet.
Begründung
Der Rat der Stadt Versmold fordert alle Entscheidungsträger in Bund und Land auf, die finanziellen Grundlagen für eine breit angelegte kommunale Schulsozialarbeit über das Jahr 2013 hinaus sicherzustellen.
Mit der Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets haben SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ende 2010 Anfang 2011 im Vermittlungsverfahren durchgesetzt, dass der Bund 400 Millionen Euro jährlich für die Schaffung von Stellen in der Schulsozialarbeit zur Verfügung gestellt.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt über eine bis zum 31.12.2013 befristete zusätzliche Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft, wobei eine Weiterfinanzierung nicht vorgesehen ist. Die neue Struktur der Schulsozialarbeit hat sich in Versmold bestens bewährt.
Da die Schulsozialarbeit als Ergebnis des Vermittlungsausschusses ein tragender, begleitender Bestandteil des Bildungs- und Teilhabepakets ist, muss die Fortsetzung der Förderung durch den Bund gefordert werden. Andernfalls fiele die weitere Finanzierung den Kommunen zu, die dann diese im Kern bundesseitig initiierten Maßnahmen zu finanzieren hätten.
Die Entwicklung der Ausgaben für die Regel- bzw. Antragsleistungen des Bildungs- und Teilhabepakets im Jahr 2012 hat gezeigt, dass die in der Finanzplanung des Bundes vorgesehenen Mittel absehbar nicht in vollem Umfang ausgeschöpft werden. Von den im Bundeshaushalt eingeplanten Mitteln in Höhe von gut 700 Mio. Euro wurden nach der aktuellen Übersicht des Bundesministeriums für Arbeit lediglich gut 430 Mio. Euro für Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets benötigt. Im Rahmen der nach § 46 SGB II ab dem Jahr 2013 vorgesehenen Revision der Beteiligungsquote des Bundes an den Kosten der Unterkunft sollte ein Weg für eine langfristige Finanzierung der Schulsozialarbeit mit einem Bundesanteil erreicht werden, ohne zusätzliche Lasten für den Bundeshaushalt zu erzeugen. Das Land Nordrhein-Westfalen muss dabei die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten insbesondere über den Bundesrat ausschöpfen, um eine entsprechende Regelung zu forcieren.