
Die Landesregierung sollte umgehend Abstand von dem zusätzlichen Termin für die Kommunalwahl am 30. August nehmen, fordert der Vorsitzender der Versmolder SPD, Patrick Schlüter.
Zu diesem Ergebnis kommt Schlüter auf Grund eines Kurzgutachtens von Prof. Dr. Frank Bätge von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW. Prof. Bätge, hatte bereits in der öffentlichen Anhörung des Landtages im Mai 2008 die nunmehr bestätigten Bedenken gegen das Gesetz von CDU und FDP vorgetragen. Er stellt in seinem neuen Gutachten dar, dass die Mehrzahl der von der Rechtsprechung entwickelten abwägungsrelevanten Faktoren für die Festlegung des neuen Wahltermins auf den Termin der Bundestagswahlen sprechen.
Auch wenn man dem im Urteil nochmals dargelegten Vorbringen der Landesregierung und der Landtagspräsidentin für ihre ursprüngliche Gesetzesinitiative folge, so bliebe diesen eigentlich nur übrig, nunmehr die Kommunalwahlen gemeinsam mit den Bundestagswahlen am 27. September durchzuführen, meint Schlüter.
Rechtliche Bedenken macht auch die SPD-Landtagsfraktion geltend, die das Thema in einer Sondersitzung des Landtages in dieser Woche thematisieren will.
Doch nicht nur rechtlich bewege sich die Landesregierung mit ihrem Vorschlag, die Kommunalwahl drei Wochen vor der Bundestagswahl durchzuführen, auf sehr dünnem Eis. Auch nach aktuellen Umfragen sei eine deutliche Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger der Auffassung, dass die Kosten für einen eigenständigen Kommunalwahltermin mit 42 Mio. Euro nicht akzeptabel seien. So konnten am SPD-Feuerzangenbowlenstand am Sünne Peider-Wochenende innerhalb kürzester Zeit über 300 Unterschriften für die Terminierung der Kommunalwahl auf den Tag der Bundestagswahl am 27.09.2009 sammeln.
Wenn Innenminister Wolf jetzt behauptet, der 30. August sei als Wahltermin rechtlich zulässig, so kann man dem kaum Glauben schenken. Dies hat er auch stets vor seinen anderen Niederlagen vor Gericht in den letzten 18 Monaten behauptet, betont der SPD-Vorsitzende.