
Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung, einen Zuwendungsantrag für Mittel aus dem Landesfonds Kein Kind ohne Mahlzeit zu stellen. Weiterhin bitten wir die Verwaltung um eine Darstellung der voraussichtlich entstehenden Kosten, die bei einer Ausweitung dieses Programms auf den Bereich der Kindertagesstätten entstehen würden.
Die Landesregierung hat die Errichtung eines Landesfonds Kein Kind ohne Mahlzeit angekündigt, mit dem die Finanzierung von Mittagessen für bedürftige Kinder in Ganztagsschulen in den beiden kommenden Schuljahren gefördert werden soll. Nach dem derzeit in Abstimmung befindlichen Fördererlass ist bei angenommenen Gesamtkosten von 500 Euro (2,50 Euro je Mittagessen bei 200 Schultagen) eine Landesförderung von 200 Euro pro Jahr und Kind in Aussicht gestellt. Die Landesförderung setzt einen kommunalen Eigenanteil von 100 Euro pro Jahr und Kind voraus, so dass für die Erziehungsberechtigten noch ein Eigenanteil von einem Euro pro Essen bleibt. Gefördert werden Kinder aus Familien, die Leistungen nach unterschiedlichen Sozialgesetzen erhalten.
Die SPD-Fraktion begrüßt eine derartige Förderung von Kindern. Wir halten jedoch die Einschränkung auf den Bereich der Teilnehmer/innen von Ganztagsangeboten der Schulen für falsch. Eine gleiche soziale Situation besteht auch beim Besuch von Kindertageseinrichtungen mit einer Betreuungszeit über Mittag. Auch hier müssen Wege eines adäquaten Angebotes der Verbilligung des Mittagessens für bedürftige Kinder entwickelt und umgesetzt werden.