
Zu der Forderung nach einem gesetzlichen Verbot des Streikrechts für Spartengewerkschaften durch den Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt und zu Forderungen nach einer gesetzlichen Änderung des Tarifrechts erklärt der
arbeits- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:
Wir lassen nicht zu, dass in das Tarifvertragsrecht eingegriffen wird.
Für die SPD-Bundestagsfraktion steht die Tarifautonomie und damit der Flächentarifvertrag nicht zur Disposition. Wenn die Arbeitgeberverbände nach Öffnungsklauseln und Pluralisierung im Tarifvertragsrecht rufen, geht es ihnen im wesentlichen nur um die Durchsetzung schlechterer Arbeitsbedingungen, als sie im Flächentarifvertrag geregelt sind. In der jetzigen Auseinandersetzung der Lockführergewerkschaft, in der es um höhere Einkommen geht als sie im Bahntarif festgelegt wurden, berufen sie sich auf den zuvor gescholtenen Flächentarifvertrag, das ist doppelzüngig. Die SPD hat immer auf die Verlässlichkeit des Flächentarifvertrages gesetzt. Unsere Befürchtungen, dass die Arbeitgeber letztlich nur die Spaltung der Arbeitnehmerschaft interessiert, hat sich bestätigt. Eine Schwächung der Gewerkschaften nutzt aber keinem.
Die SPD verschließt sich nicht vor der Problematik. Wir sehen auch die Probleme bei den Tarifauseinandersetzungen, bezogen auf die Berufsgruppen. Aber es ist kein flächendeckendes Phänomen, der den Ruf nach dem Staat notwendig macht.
Schließlich hat nicht zuletzt die Wirtschaft selbst die Probleme verursacht. Scharenweise haben sich vor allem in Ostdeutschland Unternehmen aus dem Flächentarifvertrag verabschiedet und damit den Nährboden für die jetzige Situation bereitet.
Jetzt kommen die Geister, die man rief.