Idee von „minimax“ in Versmold

Die SPD-Fraktion in der Versmolder Stadtvertretung beantragt:

Die Stadt Versmold hat das Ziel, die Idee von „minimax“ in einer Gruppe einer Kindertageseinrichtung einzuführen. Zur Vorbereitung wird die Verwaltung beauftragt, eine Bedarfsermittlung bei Eltern, zukünftigen Eltern und bei Arbeitgebern (Bedarf an Plätzen, Kauf von Plätzen) durchzuführen. Danach ist mit einer Tageseinrichtung das Konzept für die flexible Betreuungsgruppe zu entwickeln.

Begründung:

Die "von Laer Stiftung" in Bielefeld gründete im Januar 2004 das Kinderbetreuungsprojekt „minimax“: eine Tageseinrichtung mit besonderen Angeboten für berufstätige Eltern. Denn Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen – das ist nach wie vor für die meisten Frauen und Männer eine schwierige Aufgabe. Selbst wenn Eltern einen Platz gefunden haben, decken sich die Öffnungszeiten der Kindertagesstätten nur selten mit den Arbeitszeiten in Unternehmen. Mit den umfassenden Angeboten von „minimax“ dagegen können Mütter und Väter mit kleinen Kindern berufstätig bleiben.
Als Beispiel eine Lösung aus Bielefeld:
Das minimax-Angebot
Ihr Kind geht in die Kindertagesstätte. Als minimax-Eltern können Sie jedoch umfangreiche Sonderleistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören:
•Erweiterte Öffnungszeiten an Werktagen von 6.30 Uhr bis 20.00 Uhr
•Kinderbetreuung am Wochenende nach Absprache
•Kostenlose Nutzung der umfangreichen Mediothek zum Thema »Kinder«
•Freizeitangebote für Eltern und Kinder
•Regelmäßige Informationsveranstaltungen zum Thema »Erziehung«

Berufsbedingte Zusatzleistungen (Extrakosten)
•Nutzung eines Bring- und Holdienstes
•Offener Mittagstisch auch für Eltern
•Betreuung über Nacht, z.B. bei Schulungen, Tagungen oder Messen
•Individuelle Betreuung außerhalb der Öffnungszeiten auch im eigenen Haushalt
•Nutzung eines Büros mit Internetanschluss, um auch in der Nähe Ihres Kindes Arbeiten erledigen zu können.

Die finanzielle Seite
Eltern zahlen den »normalen« Beitrag für eine reguläre Kindertagesstätte, welcher vom Einkommen abhängig ist. Je nach Inanspruchnahme der Leistungen zahlen Arbeitgeber entweder 205 oder 345 Euro im Monat.