Welche Auswirkungen haben die Planungen des Landeshaushalts 2007 auf die Stadt Versmold?

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am 19. Juni 2006 den Entwurf des Landeshaushaltes für das Jahr 2007 beschlossen. Danach will die konservativ geführte Landesregierung zur Sanierung des Landeshaushaltes den Kommunen einen (weiteren) „Konsolidierungsbeitrag“ abfordern, der sich in Addition der Einzelmaßnahmen auf 280 Millionen Euro jährlich summiert.

Im Einzelnen ist vorgesehen:

• durch Herausnahme des 4/7-Anteils an der Grunderwerbssteuer aus dem Steuerverbund diesen um 162 Millionen € zu kürzen
• die Krankenhausinvestitionsumlage zu Lasten der Kommunen von derzeit 20 Prozent auf 40 Prozent oder rund 100 Millionen € zu erhöhen und
• bei den Weiterbildungsmitteln 18 Millionen € zu streichen.

Damit wird den Städten und Gemeinden sowie den Kreisen unseres Landes nach den sozial unverantwortlichen Kürzungen im Landeshaushalt 2006 (u.a. Kürzung der Zuweisungen für Kindergärten) erneut ein millionenschweres Konsolidierungsopfer auferlegt.

Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:

1.Wie beurteilt die Verwaltung den von der nordrhein-westfälischen Landesregierung beabsichtigten „Konsolidierungsbeitrag“ der Kommunen?
2.Welche Mindereinnahmen erwartet die Verwaltung im Jahre 2007 und den Folgejahren bei den Schlüsselzuweisungen des Landes NRW wegen der Herausnahme der Grunderwerbssteuer aus dem Steuerverbund?
3.Wie hoch ist die derzeitige Krankenhausinvestitionsumlage und wie wirkt sich eine Erhöhung von 20 auf 40 Prozent aus?
4.Welche Weiterbildungsmittel erhält die Stadt Versmold vom Land NRW derzeit und wie würde sich eine Kürzung der Landesmittel um 18 Millionen € auf den städtischen Haushalt oder das Leistungsangebot auswirken?
5.Wie wirkt sich die Kürzung der Zuweisung für Kindergärten in 2007 für Versmolder Eltern aus, wenn es nicht gelingt, dies erneut über die Kreisumlage aufzufangen?
6.Wie wirkt sich die von der Landesregierung beschlossene Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes im Hinblick auf die Finanzierung der Lasten der deutschen Einheit aus?