Weniger Kündigungsschutz bringt keine neuen Arbeitsplätze

Klaus Brandner

Zur Debatte über die Novellierung des Kündigungsschutzes erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Klaus Brandner:

Weniger Kündigungsschutz bringt keine neuen Arbeitsplätze. Hoffnungen in der Vergangenheit, eine Lockerung des Kündigungsschutzes würde zu mehr Einstellungen führen, haben sich nicht erfüllt. Tatsächlich gibt es weder überzeugende theoretische Untersuchungen noch überzeugende empirische Studien über positive Arbeitsmarkteffekte eines schwächeren Kündigungsschutzes. Protagonisten eines weiteren Abbaus gefährden mit der Verunsicherung der Arbeitnehmer die konjunkturelle Erholung. Planungsunsicherheit und Angst haben Kaufzurückhaltung zur Folge. Gerade Arbeitslosen erweist man damit einen Bärendienst.

Nicht der Abbau von Arbeitnehmerrechten wird zu mehr Beschäftigung führen, sondern verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen, ein stärkeres Wirtschaftwachstum und vor allem bessere Qualifizierung und Weiterbildung.

Wir wollten daher keine Novelle des Kündigungsschutzes. In den Koalitionsverhandlungen haben wir uns jedoch nach schwierigen Verhandlungen auf einen Kompromiss verständigt. Zu dieser Vereinbarung stehen wir. Wir sagen ganz klar: Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Regelung ist für uns die Grenze der Kompromissbereitschaft. Mit der SPD gibt es kein Rütteln am Kündigungsschutz. Das haben wir vor der Wahl gesagt und das gilt auch nach der Wahl. Ein Draufsatteln wird es mit uns nicht geben. Wenn die Union sich nun von der Koalitionsvereinbarung verabschiedet, ist es richtig, die Novellierung zu stoppen.

Wir haben vereinbart, dass die gesetzliche Wartezeit von sechs Monaten bis der Kündigungsschutz greift, bestehen bleibt. Jedoch haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Neueinstellungen die Möglichkeit, abweichend von der gesetzlichen Regelung eine Wartezeit von bis zu 24 Monaten zu vereinbaren. Vor jeder Kündigung innerhalb dieser Zeit muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören und die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten. Durch die Streichung der sachgrundlosen Befristung und die Schutzfunktion des Kündigungsschutzes werden Arbeitsverhältnisse nachhaltig gesichert und somit mehr Beschäftigung ermöglicht. Mit der Wartezeitoption machen wir für Unternehmer und Arbeitnehmer das Arbeitsrecht leichter handhabbar und kalkulierbarer.