Pläne der Landesregierung könnten Versmold 500.000 Euro kosten

die SPD-Fraktion in der Versmolder Stadtvertretung beantragt,

die Stadtvertretung möge folgende, vom Bürgermeister an den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen sowie an alle im nordrhein-westfälischen Landtag vertretenen Fraktionen zu versendende Resolution beschließen:

„Die nordrhein-westfälische Landesregierung wird aufgefordert, auf den im ihrem Eckpunktepapier zum Steuerverbund / Gemeindefinanzierungsgesetz vorgesehenen Wegfall des Solidarbeitraggesetzes zu verzichten und den Mechanismus des Ausgleichs zwischen den nordrhein-westfälischen Städten zur Finanzierung der städtischen Anteile des Fonds Deutsche Einheit aufrecht zu erhalten.

Die von der Landesregierung geplante Gesetzesänderung benachteiligt in nicht hinnehmbarer Weise gewerbesteuerstarke Städte und begünstigt Gemeinden mit einem hohen Einkommensteueranteil. Die zur Finanzierung der Einheitslasten erhöhte Gewerbesteuerumlage allein bildet nicht die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Gemeinde ab. Unsere Stadt Versmold müsste im Falle der Umsetzung der Pläne mit Einnahmeverlusten von etwa 500.000 EUR im Haushaltsjahr 2006 rechnen. “

Begründung:

Die Städte und Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen beteiligen sich derzeit zunächst durch eine Gewerbesteuerumlage am Aufbau Ost. In den Folgejahren wird dann eine Gesamtbetrachtung der Steuereinnahmen einer Stadt vorgenommen, so dass in einem späteren Ausgleich alle Steuern zur Finanzierung der Einheitslasten herangezogen werden.

Hat nach diesem Mechanismus eine Stadt verhältnismäßig hohe Gewerbesteuereinnahmen und verhältnismäßig geringe Einkommensteuereinnahmen, so wird nach der bisherigen Systematik ein Teil der geleisteten Solidarbeiträge zurückerstattet. Dieses trifft auf Versmold zu. Im Falle der Abschaffung dieses Ausgleichsmechanismus würde die Stadt Versmold benachteiligt und hätte bereits im Haushaltsjahr 2006 mit einem Einnahmeverlust von etwa 500.000 Euro zu rechnen. Im Einklang mit der Arbeitsgemeinschaft kommunaler Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen lehnen wir dies entschieden ab.

Die Arbeitsgemeinschaft kommunaler Spitzenverbände Nordrhein-Westfalen erklärt zu den von der Landesregierung geplanten Änderungen:

„Das Abstellen allein auf eine Steuerart stellt gegenüber der bisherigen Systematik, welche die Finanzkraft der Kommune insgesamt berücksichtigt, unter dem Gesichtspunkt einer gerechten Lastenverteilung einen Rückschritt dar. (…) Rechtlich problematisch ist der Systemwechsel vor allem aus Sicht von abundanten Kommunen, weil der nicht für die Finanzierung der Einheitslasten benötigte Anteil ihrer Umlagezahlungen zur Aufstockung des Finanzausgleichs verwendet wird, an dem sie selber hinsichtlich der Schlüsselzuweisungen nicht teilhaben.“